Entlastungsleistungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 1. Januar 2017 gilt für Sie:
Pflegegeldbezieher können gemäß § 45b Absatz 1a Sozialgesetzbuch „Entlastungsleistungen“ in Anspruch nehmen, die von der Pflegeversicherung bis zu einer Höhe von 125 Euro pro Monat bezahlt werden.

Was sind Entlastungsleistungen?

Damit sind alle Leistungen gemeint, die der sozialen Betreuung der pflegebedürftigen Menschen dienen bzw. deren Angehörige entlasten. Hierunter fallen beispielsweise auch Leistungen zur Unterstützung im Haushalt.

Verringert sich das Pflegegeld, wenn man Entlastungsleistungen bezieht?

Nein! Betreuungs- und Entlastungsleistungen können zusätzlich zum Pflegegeld beansprucht werden! Die Inanspruchnahme hat für pflegebedürftige Menschen also keine Nachteile, sondern nur Vorteile!

Was muss man tun, um die Entlastungsleistungen zu bekommen?

Die neuen Entlastungsleistungen sind keine „Geldleistungen“, das heißt, Sie können sich das Geld nicht einfach zusätzlich zum Pflegegeld auszahlen lassen. Stattdessen haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch, das heißt:

Nur derjenige, der einen professionellen Anbieter, z. B. einen Pflegedienst, mit der Erbringung der Leistungen beauftragt, kann sich diese Leistungen von seiner Pflegekasse erstatten lassen (regelmäßig in einem Umfang von bis zu 125 Euro pro Monat).

Wenn Sie „Entlastungsleistungen“ erhalten möchten, können wir diese für Sie erbringen!

Welcher Aufwand entsteht für Sie, wenn Sie, wenn Sie die Leistungen in Anspruch nehmen möchten?

Für Sie entsteht so gut wie kein Arbeitsaufwand! Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Arbeit und rechnen die Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Auch ein finanzieller Aufwand fällt für Sie nicht an, wenn Sie uns nur in dem Umfang der oben beschriebenen Kostenerstattung in Anspruch nehmen! Gesetzliche Zuzahlungen fallen für Entlastungsleistungen ebenfalls nicht an!

Haben Sie Interesse an den neuen „Entlastungsleistungen“ oder möchten Sie ein unverbindliches, individuelles Angebot hierzu?

Rufen Sie uns an! Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch!