Pflegeberatung (§ 45 nach SGB XI)

Individuelle Beratung und Schulung in der häuslichen Umgebung im Rahmen des § 45 SGB XI; d. h. für Personen mit Einstufung in die gesetzliche Pflegeversicherung oder für die eine Pflegestufe beantragt ist.

Diese Beratung erfolgt für Sie kostenlos, da die Kosten von der Pflegekasse übernommen werden. Wir beraten in allen pflegerischen Dingen mit dem Ziel, die für Sie bestmögliche Lösung zu finden

Wenn eine Pflegesituation eintritt, stehen die Betroffenen und ihre Angehörigen vor einer Vielzahl von Fragen:

Viele Fragen, die auf einen pflegebedürftigen Menschen und dessen Angehörige einstürzen.

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, durch uns erhalten Sie beste Beratung im Pflegefall.

Pflegebedürftige haben nicht nur ein Recht auf fachkundige Beratung, sondern die Pflegekassen sind auch verpflichtet, ihre Versicherten zu beraten. Die Kasse muss spätestens zwei Wochen nach Antragstellung dem Versicherten einen Beratungstermin einräumen. Wenn der Pflegekasse dies nicht möglich ist, ist ein Gutschein auszustellen, mit dem sich der Versicherte von einem unabhängigen Berater fachmännisch beraten lassen kann.

Wir führen kompetent durch das Labyrinth der Pflegeversicherung! Unsere Mitarbeiter besuchen Sie gerne bei Ihnen zu Hause und beraten Sie unter Berücksichtigung Ihrer häuslichen Situation.

Auch eine Überleitungspflege aus dem Krankenhaus ist durch uns möglich. Wir sprechen mit Ihnen bereits im Krankenhaus alle wichtigen Details ab und unterstützen Sie gerne bei allen Vorbereitungen der Pflegeumgebung in Ihrem Zuhause. Wir haben die nötige Erfahrung und schätzen so die pflegerische Situation ein und ermitteln den individuellen Hilfebedarf.

Der Alpha Pflegedienst bietet u. a. zu folgenden Themen kompetente und zuverlässige Beratung an: