Pflegestärkungsgesetz II
Neuordnung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
Das Bundeskabinett hat am 12.08.2015 den Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) beschlossen.
Was heißt das?
Mit freundlicher Genehmigung der Fachzeitschrift des Ambulanten Stationären PflegeVerbandes Hessen e.V. (Ausgabe 2/2015) lesen Sie die Zusammenfassung des Gesetzes.