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Beratungsbesuch / Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wir beraten – Sie sichern Ihr Pflegegeld

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt und betreut werden und dafür Pflegegeld erhalten, müssen sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten lassen.

Der Beratungsbesuch ist bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich erforderlich.Beratungsbesuch / Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt und betreut werden und dafür Pflegegeld erhalten, müssen sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten lassen.

Der Beratungsbesuch ist bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf häusliche Pflege durch Alpha Pflegedienst?

Unsere Leistungen können von allen in Anspruch genommen werden, die Pflegebedarf haben – sei es über die Krankenkasse, Pflegekasse, private Versicherung oder Selbstzahlung.

Wie kann ich Pflegeleistungen anfragen?

Sie können uns einfach telefonisch oder über das Kontaktformular auf der Website erreichen. Unser Team begleitet Sie durch den gesamten Prozess.

Wie schnell kann die Pflege organisiert werden?

In der Regel können wir sehr kurzfristig reagieren – nach einem Erstgespräch und einer Bedarfsanalyse kann die Pflege innerhalb weniger Tage starten.

Welche Leistungen bietet Alpha Pflegedienst an?

Unser Leistungsangebot für Sie: Pflegeberatung, sowie ambulante Pflege, wie Behandlungspflege – medizinische Versorgung, Grundpflege – körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Haushaltshilfe – individuell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.

Wer übernimmt die Kosten der Pflege?

Die Kosten können von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen werden, abhängig von der Pflegestufe und dem Leistungsumfang. Auch eine private Zahlung ist möglich.