Was sind Entlastungsleistungen?
Seit dem 1. Januar 2017 haben Pflegegeldbezieher gemäß § 45b Abs. 1a SGB XI Anspruch auf sogenannte Entlastungsleistungen – bis zu 131€ monatlich, die von der Pflegeversicherung übernommen werden.
Diese Leistungen dienen der sozialen Betreuung pflegebedürftiger Menschen sowie der Entlastung pflegender Angehöriger. Dazu zählen zum Beispiel:
- Unterstützung im Haushalt (z. B. Reinigung, Wäsche, Einkaufen)
- Begleitung bei Arztbesuchen oder Spaziergängen
- Gesellschaft leisten & Betreuung
- Hilfe für Menschen mit Demenz
Muss ich mit weniger Pflegegeld rechnen?
Nein!
Entlastungsleistungen können zusätzlich zum Pflegegeld in Anspruch genommen werden. Sie bringen ausschließlich Vorteile, ohne finanzielle Nachteile für Sie.
Wie erhalte ich Entlastungsleistungen?
Diese Leistungen sind keine Barauszahlungen. Sie haben jedoch einen Anspruch auf Kostenerstattung durch Ihre Pflegekasse – bis zu 131€ im Monat.
➡️ Voraussetzung:
Sie müssen einen anerkannten Dienstleister, wie z. B. unseren Pflegedienst, beauftragen.
Wir erbringen die Leistungen direkt bei Ihnen zu Hause und rechnen sie direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – für Sie ganz ohne Aufwand.
Welche Kosten entstehen für Sie?
- Keine zusätzlichen Kosten, solange Sie die Leistungen im Rahmen der Kostenerstattung (131 €/Monat) nutzen
- Keine gesetzliche Zuzahlung
- Kein Papierkram – wir kümmern uns um alles!
Interesse geweckt?
Gerne beraten wir Sie persönlich und unverbindlich.
Rufen Sie uns an – wir sind für Sie da!

