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Verhinderungspflege nach §39 SGB XI

Was ist Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)?

Wenn eine Pflegeperson, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 in seiner häuslichen Umgebung pflegt, vorübergehend verhindert ist (z. B. Urlaub, Krankheit), übernimmt die Pflegekasse die nach‑ gewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens acht Wochen je Kalenderjahr, ohne dass eine vorherige Genehmigung erforderlich ist .

Höchstbeträge der Kostenübernahme

  • Es gilt ein Gemeinsamer Jahresbetrag gemäß § 42a SGB XI – seit dem 1. Juli 2025 stehen bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsam zur Verfügung.
  • Ersatzzahlungen durch Verwandte bis zum zweiten Grad, die nicht erwerbsmäßig tätig werden, sind auf das Doppelte des jeweiligen Pflegegeldes begrenzt.

Pflegegeld während der Verhinderungspflege

  • Tageweise Verhinderungspflege (mehr als 8 Std./Tag): Pflegegeld wird halbiert, mit Ausnahme des ersten und letzten Tages eines zusammenhängenden Zeitraums.
  • Stundenweise Verhinderungspflege (weniger als 8 Std./Tag): Pflegegeld wird in voller Höhe weitergezahlt, und Tage werden nicht auf die 8-Wochen-Regel angerechnet.

Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf häusliche Pflege durch Alpha Pflegedienst?

Unsere Leistungen können von allen in Anspruch genommen werden, die Pflegebedarf haben – sei es über die Krankenkasse, Pflegekasse, private Versicherung oder Selbstzahlung.

Wie kann ich Pflegeleistungen anfragen?

Sie können uns einfach telefonisch oder über das Kontaktformular auf der Website erreichen. Unser Team begleitet Sie durch den gesamten Prozess.

Wie schnell kann die Pflege organisiert werden?

In der Regel können wir sehr kurzfristig reagieren – nach einem Erstgespräch und einer Bedarfsanalyse kann die Pflege innerhalb weniger Tage starten.

Welche Leistungen bietet Alpha Pflegedienst an?

Unser Leistungsangebot für Sie: Pflegeberatung, sowie ambulante Pflege, wie Behandlungspflege – medizinische Versorgung, Grundpflege – körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Haushaltshilfe – individuell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.

Wer übernimmt die Kosten der Pflege?

Die Kosten können von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen werden, abhängig von der Pflegestufe und dem Leistungsumfang. Auch eine private Zahlung ist möglich.