Was ist Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)?
Wenn eine Pflegeperson, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 in seiner häuslichen Umgebung pflegt, vorübergehend verhindert ist (z. B. Urlaub, Krankheit), übernimmt die Pflegekasse die nach‑ gewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens acht Wochen je Kalenderjahr, ohne dass eine vorherige Genehmigung erforderlich ist .
Höchstbeträge der Kostenübernahme
- Es gilt ein Gemeinsamer Jahresbetrag gemäß § 42a SGB XI – seit dem 1. Juli 2025 stehen bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsam zur Verfügung.
- Ersatzzahlungen durch Verwandte bis zum zweiten Grad, die nicht erwerbsmäßig tätig werden, sind auf das Doppelte des jeweiligen Pflegegeldes begrenzt.
Pflegegeld während der Verhinderungspflege
- Tageweise Verhinderungspflege (mehr als 8 Std./Tag): Pflegegeld wird halbiert, mit Ausnahme des ersten und letzten Tages eines zusammenhängenden Zeitraums.
- Stundenweise Verhinderungspflege (weniger als 8 Std./Tag): Pflegegeld wird in voller Höhe weitergezahlt, und Tage werden nicht auf die 8-Wochen-Regel angerechnet.

